Italiens Kassationshof bestätigt Haftstrafe gegen Juwelier – Salvini protestiert
Italiens oberstes Gericht bestätigt die Haftstrafe gegen einen Juwelier, der 2021 zwei fliehende Räuber tötete, während Salvini seine Begnadigung fordert.
Italiens oberstes Gericht hat ein Urteil mit hoher politischer Sprengkraft bestätigt. Der Kassationshof in Rom erklärte die Tötung zweier Räuber durch einen Juwelier für eine Rachetat und keine Notwehr. Damit steht eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten fest.
Der Fall reicht in den April 2021 zurück. Drei bewaffnete Männer drangen in das Geschäft von Mario R. im piemontesischen Grinzane Cavour ein und bedrohten den Inhaber, seine Frau und seine Tochter. Eine der Waffen erwies sich später als Spielzeugpistole. Nachdem die Täter die Vitrinen ausgeräumt hatten und flohen, griff der Juwelier zu seinem Revolver.
Er verfolgte die Männer und schoss auf ihr Fluchtauto. Einer der Räuber starb sofort, ein zweiter wurde verletzt. Den dritten, der zu Fuß fliehen wollte und stürzte, tötete Mario R. mit Tritten gegen Kopf und Rücken. Sowohl das Geschworenengericht als auch das Appellationsgericht und nun der Kassationshof sahen darin keine Notwehr. Die unmittelbare Gefahr für die Familie sei mit der Flucht der Täter beendet gewesen.
Die rechtsgeführte Regierung stellt sich hinter den 72-Jährigen. Salvini besuchte ihn an zwei Tagen im Gefängnis von Bollate und forderte Staatspräsident Mattarella auf, ihn zu begnadigen. Der Fall belebt damit den alten Streit über die Grenzen der legitimen Selbstverteidigung neu. Wie Mattarella auf die Forderung reagiert, ist offen.
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Der Konflikt prallt zwischen dem realen Bedrohungsgefühl der Betroffenen und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit aufeinander. Wer überfallen wurde, handelt im Ausnahmezustand, und doch braucht ein Gemeinwesen klare Grenzen, ab wann Verteidigung zur Vergeltung wird. Beide Anliegen sind berechtigt, und genau deshalb lässt sich der Fall nicht in ein einfaches Urteil pressen.
Die Reichweite der Notwehr ist in Italien seit Jahren umkämpft. 2019 verschärfte die damalige Regierung unter Beteiligung der Lega das Recht auf legittima difesa und weitete den Schutz für Bewohner und Ladenbesitzer aus, die sich gegen Eindringlinge wehren. Die Gerichte betonen jedoch weiterhin, dass Notwehr eine gegenwärtige Gefahr voraussetzt.
Ausgerechnet Salvini hatte 2019 als Innenminister die Reform der legittima difesa mitgetragen, die Selbstverteidigung ausweiten sollte. Nun bestätigen gleich drei Instanzen, dass auch das neue Recht keine Tötung fliehender Täter deckt. Sein Ruf nach Begnadigung ist damit auch ein Eingeständnis, dass die eigene Reform vor Gericht an ihre Grenzen stößt.