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Foto: n-tv

Inland·20. Juli 2026

Markus Söder bei Jubiläumsfeier in Bernau am Chiemsee mit Tomate beworfen

Ein 31-Jähriger bewirft Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei einer Jubiläumsfeier am Chiemsee mit einer Tomate und wird von LKA-Beamten überwältigt.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist bei einem öffentlichen Termin in Bernau am Chiemsee mit einer Tomate beworfen worden. Nach Angaben von Augenzeugen sprang ein Mann plötzlich aus einem Gebüsch und lief auf den CSU-Chef zu. Der Wurf traf Söder am Kopf, verletzt wurde er nicht.

Anlass des Besuchs war die Feier zum 1100-jährigen Bestehen der Gemeinde. Begleitet wurde Söder von der Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig sowie den Landtagsabgeordneten Daniel Artmann und Sebastian Friesinger. Für Personenschützer sind solche Volksfeste heikel, weil sich Politiker dort bewusst unter die Menschen mischen. Sicherheitsbehörden verweisen seit Jahren auf eine steigende Zahl von Übergriffen auf Amts- und Mandatsträger in Deutschland.

Beamte des Landeskriminalamts überwältigten den 31-jährigen Angreifer den Angaben zufolge sofort und nahmen ihn in Gewahrsam. Söder wischte sich mit einem Tuch die Tomatenreste vom linken Ohr und setzte den Rundgang fort. Die Polizei in Rosenheim äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Vorfall. Am Abend postete Söder auf der Plattform X ein Foto von der Jubiläumsfeier. "Bin selbst seit der Kindheit immer wieder gerne hier", schrieb er, ohne den Zwischenfall zu erwähnen.

Offen ist, welches Motiv der Mann hatte und ob ihm strafrechtliche Konsequenzen drohen. Auch zu seiner Identität lagen zunächst keine näheren Angaben vor. Ob es sich um eine spontane Aktion oder eine geplante Störung handelte, blieb zunächst ungeklärt.

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Redaktionelle Einordnung

Angriffe auf Politikerinnen und Politiker haben in Deutschland in den vergangenen Jahren zugenommen; das Bundeskriminalamt registriert jährlich Tausende Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Wurfattacken mit Gegenständen wie Tomaten oder Eiern gelten meist als Protestform, können strafrechtlich aber als Beleidigung oder Körperverletzung gewertet werden.