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Deutsche Bahn will Alkohol an allen Bahnhöfen verbieten
Die Deutsche Bahn will bis Mitte Oktober an allen 5400 Bahnhöfen ein Alkoholverbot durchsetzen und beruft sich dabei auf ihr Hausrecht.
Die Deutsche Bahn will an allen 5400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholverbot einführen. Künftig soll es untersagt sein, auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.
Bislang gilt ein solches Konsumverbot vor allem an rund 30 großen Bahnhöfen, darunter Hamburg, Köln und München. Über ihr Hausrecht weitet der Staatskonzern die Regelung nun bundesweit aus. Dazu sollen die lokalen Hausordnungen in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden. Die Bahn bestätigte die zuerst von der "Bild"-Zeitung berichteten Pläne auf Anfrage.
"Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch", sagte Bahnchefin Evelyn Palla. "Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen." Für sie zähle nur der Schutz der Beschäftigten und der Reisenden. Überwacht werden soll das Verbot von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei. Wer beim illegalen Alkoholkonsum erwischt wird, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.
Mit der Ausweitung reagiert die Bahn auf Konflikte, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Offen ist, wie sich ein Verbot an mehreren Tausend kleinen und oft unbesetzten Stationen durchsetzen lässt. Auch die Abstimmung mit den Kommunen dürfte über die kommenden Wochen entscheiden, wie schnell die Regel tatsächlich flächendeckend greift.
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Das eigentliche Dilemma liegt zwischen dem Anspruch auf Sicherheit und der Durchsetzbarkeit. An großen Bahnhöfen mit Sicherheitspersonal mag die Regel wirken, an Tausenden unbesetzten Stationen bleibt sie womöglich Symbolik. Ein Verbot, das kaum kontrolliert werden kann, riskiert, das Vertrauen in staatliche Regeln eher zu schwächen als zu stärken.
Ein Alkoholverbot gilt bislang nur an etwa 30 großen deutschen Bahnhöfen. Grundlage der Ausweitung ist nicht ein neues Gesetz, sondern das Hausrecht der Bahn, das sie über angepasste Hausordnungen an jedem einzelnen Bahnhof durchsetzen muss.
Viele Städte haben in den vergangenen Jahren Alkoholverbote auf Plätzen und in Fußgängerzonen erlassen, häufig mit dem Effekt, dass sich Konsum und Konflikte an weniger kontrollierte Orte verlagern. Ob ein bundesweites Bahnhofsverbot die Probleme löst oder nur verschiebt, dürfte gerade an den Tausenden kleinen, unbesetzten Stationen zur Frage werden.