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Leihmutterschafts-Debatte: Laschet attackiert Brosius-Gersdorf, Ethikrat schaltet sich ein
CDU-Politiker Laschet attackiert die Juristin Brosius-Gersdorf für ihren Vorstoß zur Leihmutterschaft, während der Ethikrat-Vorsitzende strenge Regeln fordert.
Der Streit über die Leihmutterschaft ist in Deutschland neu entbrannt. Im Zentrum steht die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die für eine Legalisierung wirbt und der Union vorwirft, Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen. CDU-Politiker Armin Laschet reagierte darauf mit deutlicher Kritik.
Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten, und im Bundestag deutet nichts auf eine Mehrheit für eine Änderung hin. Dennoch wirkt die Debatte aufgeladen, seit prominente Stimmen von außen eine Öffnung verlangen. Die CDU hatte ihre ablehnende Programmatik erst im Februar auf einem Parteitag verschärft.
Laschet schrieb auf der Plattform X, er habe noch nie etwas Plumperes gesehen als die Einlassung der Juristin, und nannte es einen Segen, dass sie nicht am höchsten deutschen Gericht sitze. Brosius-Gersdorf wirft der Union im Gegenzug vor, einen paternalistischen Staat zu wollen, der am besten wisse, was für Frauen gut sei. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Frister, äußerte sich zurückhaltend. Eine Zulassung müsste streng reguliert und etwa an altruistische Motive gebunden sein, sagte er, räumte aber ein, dies sei in der Praxis schwer durchzusetzen.
Familienministerin Karin Prien stellte klar, die CDU werde ihre Haltung absehbar nicht ändern. Die Grünen dagegen fordern eine offenere Debatte. Damit verläuft die Konfliktlinie weniger zwischen Regierung und Opposition als entlang grundsätzlicher Wertefragen.
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Hier kollidieren zwei legitime Rechte, die sich nicht vollständig versöhnen lassen. Das Selbstbestimmungsrecht der einen Frau steht gegen den Schutz der anderen vor Ausbeutung. Der Ethikrat verweist selbst darauf, dass altruistische Modelle in der Praxis kaum durchzusetzen sind, weil sich Motive und Druck von außen schwer prüfen lassen.
Leihmutterschaft ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten; Brosius-Gersdorf war zuvor als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht gescheitert, was Laschets Spitze über das höchste Gericht ihren Hintergrund gibt.
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Die Debatte gewinnt an Schärfe, kurz nachdem der Fall des zurückgetretenen Jens Spahn Leihmutterschaft in die Schlagzeilen gebracht hatte. Deutschland verbietet die Praxis im Inland, hindert seine Bürger aber nicht daran, sie im Ausland in Anspruch zu nehmen.